Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik - Fröbelseminar

Wagnerstraße 60 • 22081 Hamburg

Schülerinformationen zum Bildungspaket


Bildungspaket

Das Bildungspaket der Freien und Hansestadt Hamburg wird jetzt an der FSP1 umgesetzt.

Liebe Schülerinnen und Schüler,
alle EmpfängerInnen von Leistungen nach SGB II, SGB VII oder § 2 Asylbewerberleistungsgesetz oder Schüler und Schülerinnen deren Eltern Wohngeld beziehen bzw. Kinderzuschlag erhalten oder Schüler und Schülerinnen die Bafög beziehen, haben Anspruch auf zusätzliche Leistungen. Die Altersgrenze für alle Berechtigten liegt beim vollendeten 24. Lebensjahr.

Dazu gehören…

  • Schülerfahrkarten
  • Lernförderung
  • Mittagsverpflegung
  • Zuschuss zu Klassenfahrten, Tagesfahrten und Ausflügen (gilt nicht für Bafögempfänger)

Hier finden Sie die Leistungen erklärt und erfahren, welche und wie Sie diese beantragen können.


Umsetzung des Bildungspaketes an der FSP1

  • Schülerfahrkarte
  • Zuschüsse zu Klassenfahrten, Ausflüge und Reisen (ab dem kommenden Wintersemester 2011/2012)
  • Lernförderung: ab dem kommenden Wintersemester 2011/2012
  • Ein kostenloses Mittagessen können wir nicht anbieten, da wir nur eine Bistro-Verpflegung aus Platzgründen zur Verfügung stellen können.

Leistungsberechtigte

Leistungsberechtigte sind: Empfänger von

  • Leistungen nach dem BAFöG
  • Leistungen nach SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe/Ausbildungsgeld)
  • Leistungen nach dem SGB VIII (Vollzeitpflege, Heimerziehung, betreutes Wohnen)
  • Leistungen nach §§ 1 und 1a Asylbewerber-Leistungsgesetz
  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialgeld
  • Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung)
  • Leistungen im Rahmen des § 2 Asylbewerber-Leistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz

Altersbegrenzung
Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende oder eine berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind.

Einschränkung bei der Schülerfahrkarte
Um eine Fahrkarte zu bekommen muss der Weg zur Schule mindestens 7,5 km sein
(berechnet wird der kürzeste direkte Fußweg)

Leistungen beantragen

Schülerfahrkarte
(Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und die jünger als 25 Jahre sind)

Schritt 1: beigefügtes Formblatt ausfüllen (Antrag Schülerfahrgeld) und ausdrucken
Formular “Antrag Schülerfahrgeld»

Schritt 2: Leistungsbescheid in Kopie mitbringen und Original vorzeigen, aktuelles Passfoto mitbringen.

Schritt 3: Aus dem Routenplaner Entfernung von der Wohnung zur FSP1  errechnen, Ausdruck mitbringen.
Hier geht es zum Routenplaner»

Schritt 4: Die vollständigen Unterlagen im Schulbüro der FSP1 abgeben.

Informationen der Hansestadt Hamburg

nach oben