Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik - Fröbelseminar

Wagnerstraße 60 • 22081 Hamburg

Berufsbegleitende 3-jährige Weiterbildung
zur "Staatlich anerkannten Erzieherin" /
zum "Staatlich anerkannten Erzieher"

Anspruchsvolle Aufgaben erfordern pädagogische Professionalität

Anna Lenz arbeitet seit ihrer Ausbildung zur Kinderpflegerin in einer heilpädagogischen Einrichtung. Seit einigen Monaten überlegt sie, wie sie die Ausbildung zur Erzieherin mit ihrer Berufstätigkeit verbinden kann...

 

Alexander Winter ist seit seinem Zivildienst vor 5 Jahren in einer Kita beschäftigt. Er arbeitet dort sehr gern und möchte seine Stelle nicht aufgeben. Eine Ausbildung zum Erzieher ist ihm ebenso wichtig...

Wenn Sie sich beruflich weiterbilden oder – auf Ihren Beruf aufbauend – einen Neuanfang machen wollen, sind Sie in der Weiterbildung richtig.

Die Ausbildung wendet sich an bereits in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern Tätige, die neben ihrem Beruf den staatlich anerkannten Abschluss zur Erzieherin / zum Erzieher anstreben.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung wird eine allgemeine Hochschulzugangs-berechtigung erworben.

Zulassung zur Weiterbildung

Sie werden zur Weiterbildung zugelassen, wenn Sie

  1. die Realschule abgeschlossen und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst oder an einer Berufsfachschule absolviert haben
    oder
    nach dem Realschulabschluss drei Jahre in Vollzeit in einem für die Weiterbildung förderlichen Beruf tätig waren
    oder
    nach dem Realschulabschluss in Vollzeit vier Jahre berufstätig waren
    oder
    die Fachhochschulreife mit einer fachpraktischen Ausbildung im Fachbereich Sozialpädagogik erworben haben
    oder
    über die allgemeine Hochschulreife verfügen und ein Jahr Vollzeittätigkeit im sozialpädagogischen Bereich nachweisen können
    sowie
  2. für die Dauer der Ausbildung ein Arbeitsverhältnis im sozialpädagogischen Bereich mit mindestens 15 Wochenstunden besteht  und
  3. das Einverständnis des Arbeitgebers zur Teilnahme an der Weiterbildung vorliegt.

Falls Sie nicht über einen der genannten Bildungswege verfügen, kann dieser auch durch eine von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachgewiesen werden. Besprechen Sie diesen Fall bitte in der Sprechstunde unserer Schule.
Wenn Sie als Tagespflegeperson an einer Ausbildung interessiert sind, suchen bitte in jedem Fall die Sprechstunde zur Klärung Ihrer Voraussetzungen auf.

Die Inhalte

Die theoretische Weiterbildung umfasst einen Pflichtbereich mit den Schwerpunkten

  • Sozialpädagogisches Handeln
  • Entwicklung und Bildung
  • Bildungsbereiche: Bewegung, Spiel, Musik
  • Bildungsbereiche: Gestaltung, Medien, Naturwissenschaften und Technik
  • Sprache und Kommunikation
  • Gesellschaft, Organisation, Recht und
  • Fachenglisch

sowie einen Wahlpflichtbereich.

Die Organisation der Weiterbildung

  • Die Weiterbildung dauert 6 Halbjahre.
  • Unterricht haben Sie in der Regel freitags in der Zeit von 8.00 bis 15.15 Uhr,
    mittwochs und donnerstags von 17.00 – 20.15 Uhr.
  • In den Frühjahrs- oder Herbstferien können Seminarwochen stattfinden. (Diese Seminare sind als Bildungsurlaub anerkannt.)
  • Die Ferien entsprechen denen der allgemeinbildenden Schulen Hamburgs, daher sollten Sie Ihren Jahresurlaub in die Schulferien legen.

Wo findet die Weiterbildung statt?

In der FSP1, Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik – Fröbelseminar –
Wagnerstr. 60, 22081 Hamburg


Weitere Informationen in Kurzform

Kosten: Die Weiterbildung ist kostenfrei. Die Mittel für die Seminarwochen, Schulbücher und Material wie z.B. Schreibbedarf müssen von Ihnen selbst getragen werden.

Status: Sie sind als Teilnehmerin oder Teilnehmer einerseits Schülerinnen und Schüler der Fachschule (mit Schülerausweis und allen Rechten bei der schulischen Mitbestimmung) und andererseits Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und daher z.B. nicht berechtigt, eine verbilligte Schülerfahrkarte in Anspruch zu nehmen.

Zeugnisse und Versetzung: Nach jedem Halbjahr erhalten Sie ein Zeugnis; die Bewertung erfolgt nach der in Schulen üblichen Skala. Nach bestandenem Halbjahr erfolgt eine Versetzung.

Die Prüfung besteht aus einer Facharbeit (selbstständige Bearbeitung eines sozialpädagogischen Themas), zwei schriftlichen Prüfungsarbeiten und ggfs. einer mündlichen Prüfung.

"Staatlich anerkannte Erzieherin" oder "Staatlich anerkannter Erzieher" ist die Berufsbezeichnung nach Bestehen der Abschlussprüfung.

Hinweise zur Bewerbung

Die nächste Ausbildung beginnt am 05. Februar 2013, 17:00 Uhr.

Anmeldeadresse::

FSP1 Fachschule für Sozialpädagogik – Fröbelseminar –
Wagnerstr. 60, 22081 Hamburg
Tel.: 040/ 428 846-211
Fax: 040/ 428 846-212
eMail: eitel-siegfried.samland@hibb.hamburg.de

Anmeldezeitraum

01. September 2012 - 31. Oktober 2012

Unterlagen zur Bewerbung:

  • Bewerbungsanschreiben
  • Schulabschlusszeugnis (amtlich beglaubigte Kopie),
  • Nachweis über Berufsausbildung (amtlich beglaubigte Kopie),
  • Nachweis über berufliche Tätigkeiten,
  • 3 Passfotos (Namen bitte auf Rückseite schreiben),
  • Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis im sozialpädagogischen Bereich (mindestens 15 Wochenstunden),
  • Einverständniserklärung des Arbeitgebers

Beratung :

Montags 14.00 - 16.00 Uhr (nicht in den Schulferien)

Ansprechpartner:

Dr. Eitel-Siegfried Samland (Abteilungsleiter)
Tel.: 040/ 428 846-221

Stand: Juni 2011