Berufsbildung für Migrantinnen und Migranten
Berufliche Weiterbildung
für pädagogisch vorgebildete Ausländerinnen und Ausländer
Seit dem Wintersemester 2004 gibt es jährlich einen Kurs im Weiterbildungsbereich für Migrantinnen und Migranten an unserer Schule. Er soll im Ausland qualifiziert ausgebildete pädagogische Fachkräfte, deren Abschluss hier jedoch nicht anerkannt wird, in einer kurzen Zeit zu einer beruflichen Qualifizierung verhelfen.
In Zusammenarbeit mit dem Schulinformationszentrum (SIZ) werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach bestimmten Kriterien ausgewählt und in einem 9 oder 12- monatigen Kurs, je nach Einzelfall, zur staatlichen Anerkennung geführt.
4 Tage sind die Teilnehmerinnen in der Praxis. Sie werden von Kolleginnen der Schule begleitet und an einem Tag kommen sie in die Schule. Hier werden sie in Familien-und Jugendrecht, Psychologie weitergebildet und lernen reflektiert sozialpädagogisch, bezogen auf Hamburg, zu arbeiten. Sie führen eine Berichtsmappe und in einem Kolloquium am Ende werden die erworbenen Kompetenzen überprüft.
Seit der Einrichtung haben Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Russland, der Türkei, Tunesien, Kuba, Pakistan, Turkmenistan, Polen, Südamerika usw., in immer sehr bunt zusammengesetzten Gruppen mit sehr unterschiedlichen Qualifikationen und Vorerfahrungen die Ausbildung erfolgreich absolviert.
In den Einrichtungen sind sie gern gesehene, weil zupackende „Praktikantinnen - Praktikanten“, die viel pädagogische Erfahrung und Fachkenntnisse mitbringen, und sie werden anschließend von den Einrichtungen nach Abschluss gern als Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter eingestellt.
Da während des Jahres oftmals keine Ausbildungsvergütung oder Bildungsgeld gezahlt werden, fürchten einige Teilnehmerinnen finanzielle Probleme zu bekommen, andererseits ist die Perspektive, einen anerkannten beruflichen Abschluss in so kurzer Zeit zu erreichen und mit dem Abschluss ein Gehalt zu beziehen, also weg von einer Sozialversorgung, eine Perspektive. Die Angst vor der Doppelbelastung, die Befürchtung, die Familie vernachlässigen zu müssen, wird aufgewogen, durch die Aussicht, „endlich wieder zurück in einen pädagogischen Beruf zu kommen“.
Voraussetzung für den Besuch der Beruflichen Weiterbildung für Migrantinnen und Migranten ist, dass beim SchulInformationsZentrum die nachfolgenden ausländischen Qualifikationen im Original und mit einer deutschen Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzers vorgelegt werden:
- eine abgeschlossene mindestens zweijährige akademische Ausbildung (Universität, Hochschule/Institut) im Bereich Pädagogik (Berufliche Weiterbildung zur Erzieher/-in) oder
- einen mindestens mittleren Bildungsabschluss (vergleichbar mit dem Realschulabschluss) und eine abgeschlossene Fachschulbildung im Bereich Vor-, Grundschul- oder Musikpädagogik (Berufliche Weiterbildung Sozialpädagogische Assistenz)
- mindestens zwei Jahre Berufspraxis in einer Kindertagesstätte, einem Hort, einem Kinderheim oder an einer Grundschule in dem Land, in dem die Ausbildung stattgefunden hat oder
- ein Jahr Berufpraxis in einer Kindertagesstätte in Deutschland.
- Nachweis über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse auf gehobenem Niveau (z.B.TestDaF Stufe 4, Zentrale Oberstufenprüfung Goethe-Institut, DSH2).
Die Teilnehmergebühren betragen nach dem derzeitigen Stand für die Berufliche Weiterbildung zur Erzieher/-innen bei einer Kursdauer von neun Monaten ca. 400 € und zur Sozialpädagogischen Assistenz bei einer Kursdauer von einem Jahr ca. 550 €. Das SchulInformationsZentrum prüft, ob eine geeignete Vorbildung nachgewiesen wird, veranlasst die Aufnahme der zugelassenen Bewerber in den Kurs und bescheinigt nach Vorlage des von der Schule ausgestellten Abschlusszertifikats die Berufsqualifikation.
Bewerbungen für die im August 2012 beginnende Berufliche Weiterbildung werden bis 15.4.2012 beim SIZ entgegen genommen. Sie können die Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Kopie vom Pass oder Personalausweis, amtlich beglaubigte Kopien, der Nachweise über Schul- und
Ausbildungsabschluss und Berufspraxis mit Übersetzung, Sprachzeugnis) im Briefumschlag an
der Rezeption des SIZ abgeben. Über die Zulassung wird etwa Mitte Mai 2012 entschieden. Ende Mai/Anfang Juni findet dann für die zugelassenen Teilnehmerinnen eine Informationsveranstaltung an der FSP1 statt.
(Juni 2011) |